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BR 4 - Nichts bleibt wie es war -
Umstrukturierungen im Betrieb
Die Rechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen, Interes- senausgleich und Sozialplan nach §§ 111 - 113 BetrVG
Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel geht in der Regel einher mit betrieblich-organisatorischen Veränderungen, häufig auch verbunden mit beruflichen und finanziellen Nach- teilen für die Beschäftigten.
Betriebsräte haben die Möglichkeit, in Verhandlungen mit den Arbeitgebern diesen Wandel im Interesse der Beschäftigten zu beeinflussen. Der Betriebsrat kann einen Sozialplan abschlie- ßen oder erzwingen, um die negativen Folgen für die Betrof- fenen abzumildern.
- Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Vorfeld von Betriebsänderungen
- Betriebsänderungen
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- Was sind Betriebsänderungen?
- Auswirkungen auf Beschäftigte und deren Interessen
- Pflichten des Arbeitgebers
- Beteiligungsrechte des BR
- Früherkennung von Betriebsänderungen
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- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Das Einigungsstellenverfahren
- Betriebsänderungen und Betriebsübergang
Seminartermin: auf Anfrage
auch als internes Seminar nach Vereinbarung
Seminargebühr:
790,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschalen
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