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BR 4 - Nichts bleibt wie es war -

            Umstrukturierungen im Betrieb

Die Rechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen, Interes- senausgleich und Sozialplan nach §§ 111 - 113 BetrVG

 

Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel geht in der Regel einher mit betrieblich-organisatorischen Veränderungen, häufig auch verbunden mit beruflichen und finanziellen Nach- teilen für die Beschäftigten.

 

Betriebsräte haben die Möglichkeit, in Verhandlungen mit den Arbeitgebern diesen Wandel im Interesse der Beschäftigten zu beeinflussen. Der Betriebsrat kann einen Sozialplan abschlie- ßen oder erzwingen, um die negativen Folgen für die Betrof- fenen abzumildern.

 

  • Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Vorfeld von Betriebsänderungen
  • Betriebsänderungen
 
  1. Was sind Betriebsänderungen?
  2. Auswirkungen auf Beschäftigte und deren Interessen
  3. Pflichten des Arbeitgebers
  4. Beteiligungsrechte des BR
  5. Früherkennung von Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Betriebsänderungen und Betriebsübergang

 

Seminartermin:

auf Anfrage

 

auch als internes Seminar nach Vereinbarung

 

Seminargebühr:

790,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschalen

 

 

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Hinweis zur Anmeldung
(Bedingungen)

 
     
 

Formulare zur
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